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Wartungsverträge

Für Betriebe mit Wartungskunden (Klima, Lüftung, Brandschutz, PV). Einschalten unter Verwaltung → Wartungsverträge. Die Service-Termine werden dabei mit eingeschaltet.

Was ein Vertrag regelt

  • Laufzeit: Die erste Laufzeit beginnt am Vertragsbeginn, zum Beispiel 12 oder 24 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag um die eingetragene Zeit. Bei 0 Monaten Verlängerung endet er von selbst.
  • Kündigungsfrist: Sie gilt zum Ende der laufenden Laufzeit. Tourentakt zeigt bei jedem Vertrag, bis wann spätestens gekündigt werden muss und zu welchem Tag er dann endet.
  • Pauschale je Vertragsjahr: Sie kommt zu Beginn jedes Vertragsjahres auf die Service-Rechnung des Kunden, mit Vertragsnummer und Zeitraum.
  • Enthaltene Arbeiten: Sie wählen aus den wiederkehrenden Arbeiten des Kunden, zum Beispiel die Klimawartung am Kühlraum. Diese Arbeiten stehen nach dem Einsatz mit 0 € auf der Rechnung, mit dem Vermerk „im Wartungsvertrag enthalten“. Material und Störungseinsätze werden weiter normal berechnet.

Vertrag anlegen

  1. Ansicht Verträge → Vertrag anlegen.
  2. Suchen Sie den Kunden über das Suchfeld (siehe Suchen).
  3. Die Vertragsnummer schlägt Tourentakt fortlaufend vor (WV-Jahr-Nummer). Sie können sie ändern.
  4. Tragen Sie Beginn, erste Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Pauschale ein.
  5. Haken Sie unter Im Vertrag enthalten die Arbeiten an und tippen Sie auf Speichern.

Kündigen

Öffnen Sie den Vertrag über den Stift und tragen Sie unter Kündigung eingegangen am das Datum ein, an dem die Kündigung bei Ihnen ankam. Dann tippen Sie auf Kündigen. Der Vertrag läuft bis zum nächstmöglichen Ende weiter und steht in der Liste als „gekündigt zum …“. Mit Kündigung zurücknehmen machen Sie das rückgängig.

Vertragskunden zuerst

In den Service-Terminen stehen fällige Arbeiten von Vertragskunden oben und tragen die Marke Vertrag. Wenn Sie Vorschläge senden, bekommen Vertragskunden die ersten freien Zeitfenster.

Klimawartung in der Nebensaison

Die Klimawartung schlägt Tourentakt bevorzugt von Oktober bis April vor. Im Sommer bleiben Ihre Monteure so frei für Störungen und Neuanlagen. Ist eine Wartung im Sommer fällig, gehen die Vorschläge in den Herbst, wenn das innerhalb von acht Monaten geht. Gibt es dort keinen Platz, kommt der nächste freie Termin. Gesetzliche Prüfungen wie die Dichtheitskontrolle nach F-Gase-Verordnung haben keine Wunschsaison und werden immer vor der Frist vorgeschlagen.

Noch Fragen?

In der App beantwortet die KI-Hilfe Fragen rund um die Uhr, und unter „Hilfe und Kontakt“ erreichen Sie uns direkt. Noch kein Konto? Vorführung anfragen, Rückruf anfragen oder 3 Monate kostenlos testen.

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